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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - L 22 R 1157/09   

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LSG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - L 22 R 1157/09 (https://dejure.org/2010,21465)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.06.2010 - L 22 R 1157/09 (https://dejure.org/2010,21465)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - L 22 R 1157/09 (https://dejure.org/2010,21465)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - L 22 R 1157/09
    Den im November 2006 unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R - gestellten Antrag auf Überprüfung lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 27. März 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Juni 2007 ab.

    Sie hält die Entscheidung des BSG vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R für zutreffend.

    Die von ihr vertretene, von dem Urteil des BSG vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R abweichende Rechtsauffassung sei zwischenzeitlich einheitliche Rechtsauffassung aller am BSG für Rentenangelegenheiten zuständigen Senate.

    Das von der Klägerin genannte Urteil des BSG vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R hat nicht nur die Beklagte, sondern auch eine erhebliche Zahl von Instanzgerichten der Sozialgerichtsbarkeit nicht überzeugt, weil dieses Urteil weder mit dem Gesetzeswortlaut noch mit dem Gesetzeszweck für vereinbar gehalten wurde.

    Die Rechtsfrage, wie § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI auszulegen ist, ist zwischenzeitlich mit dem o. g. Urteil des BSG abschließend geklärt, nachdem auch der 13. Senat des BSG in dem im Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R erwähnten Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S sich der Rechtsprechung des 4. Senats im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen hat.

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - L 22 R 1157/09
    Die dagegen am 09. Juli 2007 beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) erhobene Klage hat das Sozialgericht mit Urteil vom 27. Oktober 2009 abgewiesen: Es hat sich der Auffassung des BSG in den Urteilen vom 25. November 2008 - B 5 R 112/08 R und vom 14. August 2008 - u. a. B 5 R 32/07 R angeschlossen.

    Das BSG hat im grundlegenden Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R (vgl. auch die weiteren Urteile vom selben Tag B 5 R 88/07 R, B 5 R 140/07 R und B 5 R 98/07 R) zu § 77 SGB VI wie folgt ausgeführt:.

    Die Rechtsfrage, wie § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI auszulegen ist, ist zwischenzeitlich mit dem o. g. Urteil des BSG abschließend geklärt, nachdem auch der 13. Senat des BSG in dem im Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R erwähnten Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S sich der Rechtsprechung des 4. Senats im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen hat.

  • BSG, 25.11.2008 - B 5 R 112/08 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - L 22 R 1157/09
    Die dagegen am 09. Juli 2007 beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) erhobene Klage hat das Sozialgericht mit Urteil vom 27. Oktober 2009 abgewiesen: Es hat sich der Auffassung des BSG in den Urteilen vom 25. November 2008 - B 5 R 112/08 R und vom 14. August 2008 - u. a. B 5 R 32/07 R angeschlossen.
  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 3/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - L 22 R 1157/09
    Der für die Alterssicherung der Landwirte zuständige 10. Senat des BSG hat im Urteil vom 25. Februar 2010 - B 10 LW 3/09 R unter Hinweis auf die jetzt maßgebliche Auslegung des § 77 Abs. 2 SGB VI durch die zuständigen Rentensenate des BSG die vergleichbare Vorschrift des § 23 Abs. 8 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) im gleichen Sinne wie diese Rentensenate ausgelegt.
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 9/08 S

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Herabsetzung des Zugangsfaktors bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - L 22 R 1157/09
    Die Rechtsfrage, wie § 77 Abs. 2 Satz 2 SGB VI auszulegen ist, ist zwischenzeitlich mit dem o. g. Urteil des BSG abschließend geklärt, nachdem auch der 13. Senat des BSG in dem im Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R erwähnten Beschluss vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S sich der Rechtsprechung des 4. Senats im Urteil vom 16. Mai 2006 - B 4 RA 22/05 R nicht angeschlossen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2014 - L 9 R 131/14
    Bei einer solchen Sachlage, wenn sich noch keine einheitliche und abschließende Rechtsmeinung zur Auslegung einer Vorschrift gebildet hat, darf die Beklagte ein einzelnes Urteil des BSG unbeachtet lassen und in weiteren nachfolgenden gerichtlichen Verfahren eine ständige und einheitliche Rechtsprechung aller Senate des BSG, die für Rentenangelegenheiten zuständig sind, herbeiführen (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 01.06.2010, L 22 R 1157/09, in Juris).
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